Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
sterowa Innenausbau GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 2
48531 Nordhorn
Niedersachsen
Innenausbau mit Schwerpunkt Bodenbeläge sowie Trockenbau und Malerarbeiten durch die sterowa Innenausbau GmbH in der Grafschaft Bentheim auf www.sterowa.de.
Über unsere Website www.sterowa.de können sich Kunden über unsere Dienstleistungen im Bereich Innenausbau mit Schwerpunkt Bodenbeläge sowie Trockenbau und Malerarbeiten informieren. Besucher können direkt auf Stellenangebote zugreifen, sich bewerben und Termine für Beratungsgespräche und Ausführungen vor Ort anfragen. Die handwerklichen Arbeiten werden durch unser erfahrenes Team beim Kunden durchgeführt.
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 26.03.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 26.03.2025
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Adresse:
sterowa Innenausbau GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 2
48531 Nordhorn
E-Mail: info@sterowa.de
Telefon: 05921 88000
Wir konnten Ihr Interesse wecken? Dann rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Vorhaben.
Team der sterowa Innenausbau GmbH
T: 05921 88000
info@sterowa.de
Tel.: 05921 88000
Mail: info@sterowa.de