Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

sterowa Innenausbau GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 2
48531 Nordhorn
Niedersachsen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Innenausbau mit Schwerpunkt Bodenbeläge sowie Trockenbau und Malerarbeiten durch die sterowa Innenausbau GmbH in der Grafschaft Bentheim auf www.sterowa.de.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Website www.sterowa.de können sich Kunden über unsere Dienstleistungen im Bereich Innenausbau mit Schwerpunkt Bodenbeläge sowie Trockenbau und Malerarbeiten informieren. Besucher können direkt auf Stellenangebote zugreifen, sich bewerben und Termine für Beratungsgespräche und Ausführungen vor Ort anfragen. Die handwerklichen Arbeiten werden durch unser erfahrenes Team beim Kunden durchgeführt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 26.03.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 26.03.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
sterowa Innenausbau GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 2
48531 Nordhorn

E-Mail: info@sterowa.de
Telefon: 05921 88000